Was wüssten wir in hundert Jahren über das Rechtsleben in Deutschland, wenn zum Beispiel nur das Grundgesetz, nicht aber die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts bekannt wären? Ungefähr so erging es allen, die zur Geschichte und Rechtsgeschichte des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation (ca. 1500-1806) forschten. In jener Epoche gab es zwei miteinander teils konkurrierende und teils sich ergänzende Höchstgerichte: das Reichskammergericht (RKG) und den Reichshofrat (RHR). Doch nur von ersterem war die Entscheidungspraxis bekannt. Der Aktenbestand des RHRs hingegen verstaubte unbeachtet im Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchiv.
Mitarbeitende des Projekts „Erschließung der Akten des Kaiserlichen Reichshofrats“ haben tausende verstaubte Akten im Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchiv gesichtet und über 10.000 teils ungeordnete, nicht immer leicht zu entziffernde, oft beschädigte Dokumente aufgearbeitet und veröffentlicht.
Damit erhalten Wissenschaftler*innen die Chance die gesamte Rechtsgeschichte des Alten Reiches neu zu justieren. Angefangen von einfachen Handwerkern bis hin zu den obersten Reichsständen ist nun einsehbar in welchen Rechtsangelegenheiten Kläger und Bittsteller beim Reichshofrat Schutz suchten.
Laut Wolfgang Sellert, Projektleiter und emeritierter Professor für Deutsche Rechtsgeschichte, bieten diese Verfahren „tiefe Einblicke in eine bis dato weitgehend unbekannte Rechtswelt einer Gesellschaft, die sich aufgemacht hatte, ihre Konflikte nicht mit Gewalt, sondern auf dem Rechtsweg auszutragen.“ Die neu erschlossenen Quellen zeigen, welcher Anstrengung und politischer Reformen es bedurfte, bis ein rechtsstaatliches Justizsystem etabliert wurde, in dessen Mittelpunkt die richterliche Unabhängigkeit steht.
Wer möchte kann hier selbst einen Einblick in die erschlossenen Akten werfen.
Das Projekt wurde über das Akademienprogramm von Bund und Ländern finanziert und von der Niedersächsischen Akademie der Wissenschaften zu Göttingen betreut.

