Engagiert für deutsch-lateinamerikanische Wissenschaftskooperationen

Professor Dr. Kai Ambos, Lehrstuhlinhaber für Straf- und Strafprozessrecht, Rechtsvergleichung, internationales Strafrecht und Völkerrecht an der Universität Göttingen, engagiert sich seit vielen Jahren für deutsch-lateinamerikanische Wissenschaftskooperationen. Wir stellen dem renommierten Göttinger Juristen, der zudem Richter am Kosovo Sondertribunal ist, drei Fragen:

Seit rund 30 Jahren arbeiten Sie als Rechtswissenschaftler in und zu Kolumbien. Sie engagieren sich für den Friedensprozess des Landes und sind offizieller Berater des Sondergerichts für den Frieden in Kolumbien, dessen Ziel es ist, den längsten internen bewaffneten Konflikt der Welt zu beenden. Warum tun Sie das und wie kam es dazu?

Ich habe mich schon im Rahmen meiner Dissertation zur Drogenkontrolle Anfang der 1990er Jahre unter anderem mit Kolumbien befasst und bin seitdem dort aktiv. Über die Arbeit zum Drogenhandel und vorher zum Terrorismus in der Andenregion bin ich auch mehr und mehr mit der Strafjustiz(-reform) und dem Friedensprozess in Berührung gekommen. Schließlich war ich dann vor einigen Jahren an den Planungen zum Deutsch-Kolumbianischen Friedensinstitut CAPAZ beteiligt. Das Institut wurde vom damaligen Beauftragten der Bundesregierung für den kolumbianischen Friedensprozess, dem vom ehemaligen Außenminister Steinmeier ernannten Bundestagsabgeordneten Tom Koenigs, initiiert. Die Universität Göttingen hatte als Teil eines Konsortiums deutscher Universitäten die entsprechende DAAD-Ausschreibung zum konkreten Aufbau des Instituts gewonnen. Das Institut CAPAZ ist nun seit einigen Jahren aktiv und wird in seiner Arbeit von meinem Lehrstuhl/CEDPAL und der Juristischen Fakultät der Universität Göttingen unterstützt. In Kolumbien unterstützen wir den Friedensprozess auf unterschiedliche Weise. Zum einen erstellen wir auf Anfrage des kolumbianischen Sondergerichtshofs wissenschaftliche Gutachten zu konkreten Rechtsfragen, hierbei ist insbesondere auch unser Lehrstuhl/CEDPAL beteiligt. Des Weiteren sind wir im Bereich der Wissenschaftskommunikation tätig und fördern durch laienverständliche Beiträge zu komplexen Rechtsfragen den öffentlichen Diskurs in der Bevölkerung. Vermehrt werden auch Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten angeboten, insbesondere auch für ehemalige Angehörige der FARC-Guerrilla. Seit meiner Wahl zum Berater (sog. amicus curiae) des Sondergerichtshofs im Dezember 2017 habe ich zudem verschiedene Workshops mit Richter*innen und anderen Mitarbeiter*innen des Gerichtshofs zu Themen des internationalen Strafrechts durchgeführt. Diese und weitere Aktivitäten sind genauer auf den Websites von CAPAZ und CEDPAL dokumentiert.

Copyright Klein und Neumann, Iserlohn

Als Direktor des CEDPAL, der Forschungsstelle für lateinamerikanisches Straf- und Strafprozessrecht an der Universität Göttingen, engagieren Sie sich für die Förderung und Vertiefung der deutsch-lateinamerikanischen Wissenschaftskooperationen auf dem Gebiet der Strafjustiz. Welche Projekte und Initiativen sind Ihnen ein besonderes Anliegen, wenn es darum geht, die Vernetzung und Zusammenarbeit mit Wissenschaftler*innen und Studierenden aus Lateinamerika zu fördern?

Wir arbeiten im Bereich der Forschung und Lehre, teilweise auch im Rahmen der Rechtsberatung. Im Lehrbereich ist insbesondere unsere jährliche Sommerschule zum Straf- und Strafprozessrecht ein großer Erfolg. An ihr beteiligen sich führende Strafrechtswissenschaftler*innen und Expert*innen aus verwandten Disziplinen mit Vorträgen und Seminaren. Diese Sommerschulen stoßen auf großes Interesse und es bewerben sich regelmäßig zahlreiche Interessierte aus ganz Lateinamerika, Portugal und Spanien; wir hatten sogar einmal Teilnehmer*innen aus Angola. Auch unsere thematisch orientierten, mit Partnern aus Lateinamerika in Göttingen oder im Land des Partners veranstalteten Seminare zu Themen der Strafrechtsgeschichte, des aktuellen Strafrechts und der Kriminaljustiz erfreuen sich großer Beliebtheit. Hierbei wurden Themen wie Beweisstandards oder auch das Wirtschaftsstrafrecht behandelt. Dann führen wir auch transnationale Forschungsprojekte durch, jüngst etwa zur Korruption in Zusammenarbeit mit der Konrad-Adenauer-Stiftung. Und natürlich empfangen wir auch Wissenschaftler*innen, die von unseren ausgezeichneten Forschungsbedingungen, insbesondere unserer Spezialbibliothek für ausländisches und internationales Strafrecht, profitieren. Eine vollständige Übersicht unserer Arbeit ist auf der Webseite von CEDPAL dokumentiert.

Neben dem Genannten forschen und lehren Sie zu den klassischen Themen des Strafrechts und Strafverfahrensrechts sowie des Völkerrechts, haben an Ihrem Lehrstuhl die schon kurz erwähnte Spezialbibliothek zum ausländischen und internationalen Strafrecht aufgebaut, sind seit 2006 Richter am Landgericht Göttingen und seit 2017 Richter am Kosovo-Sondertribunal in Den Haag. Wie schaffen Sie das? Wie lässt sich das alles – schon rein zeitlich – miteinander vereinbaren?

Das ist eine gute Frage und ich musste in der Tat seit letztem Jahr einige Aktivitäten reduzieren oder ganz aussetzen, so zum Beispiel meine Tätigkeit als Prüfer des Niedersächsischen Landesjustizamts, die insbesondere der verstärkten Richtertätigkeit am Kosovo Sondertribunal zum Opfer gefallen ist. Zudem mache ich einige Dinge nicht oder nur sehr beschränkt, darunter fällt auch so etwas wie Hochschulpolitik und Gremienarbeit. Natürlich ist das bedauerlich, aber ich muss einfach Prioritäten setzen.

(Anmerkung der Redaktion: Der Text ist ein Auszug aus dem Portrait von Prof. Dr. Kai Ambos, das im Jahresbericht 2020 der Universität erschienen ist.)

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